InformationsbroschüreHäufig gestellte Fragen rund um den Besuch in unserem Ambulanten Zentrum für contergangeschädigte Menschen Juli 2020
Häufig gestellte FragenHäufig gestellte Fragenrund um den BesuchSehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,Im Vorfeld eines Behandlungsbesuchs gibt es häufig viele Fragen, die Sie beschäftigen mögen.Wir haben deshalb für Sie diese Informationsbroschüre zusammengestellt, in der Sie umfassendeund detaillierte Informationen, Hinweise und Hilfen finden.Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter auch gerne persönlich für Sie da, um Ihre Fragen zubeantworten und Ihnen mögliche Sorgen nehmen zu können.Herzlich,IhrProf. Dr. med. Klaus M. PetersLeiter des Ambulanten Zentrumsfür contergangeschädigte MenschenAmb.Z.Fragen 2020/07 Seite 2
Häufig gestellte FragenInhaltsverzeichnisAnmeldung und Vorbereitung................................................................................................................ 5Wie können Sie sich anmelden?.............................................................................................................. 5Was wird benötigt für einen Besuch? ..................................................................................................... 6Was sollten Sie mitbringen zu Ihrem Besuch im Ambulanten Zentrum? ............................................... 8Wer erwartet Sie? ................................................................................................................................. 10Das Team des Ambulanten Zentrums ................................................................................................... 10Unser Kooperationspartner................................................................................................................... 11Was erwartet Sie?................................................................................................................................. 13Barrierearme Ausstattung ..................................................................................................................... 13Diagnostische Verfahren ....................................................................................................................... 13Restaurant ............................................................................................................................................. 13Cafeteria ................................................................................................................................................ 14Lunchpaket ............................................................................................................................................ 14Tafelwasser............................................................................................................................................ 14Klinikumgebung ..................................................................................................................................... 14Unterstützung ....................................................................................................................................... 15Gebärdensprachdolmetscher ................................................................................................................ 15Begleitpersonen .................................................................................................................................... 15Assistenz ................................................................................................................................................ 15Zuschuss zu Assistenz oder Begleitung……………………………………………………………………………………………..15Pflegedienste ......................................................................................................................................... 16Hilfsmittelverleih ................................................................................................................................... 16Hunde als Begleiter ............................................................................................................................... 17Das Drumherum.................................................................................................................................... 18Hotels und Pensionen............................................................................................................................ 18Wohnmobilstellplatz ............................................................................................................................. 18Essen und Trinken in Nümbrecht .......................................................................................................... 18Geldautomat ......................................................................................................................................... 18Einkaufsmöglichkeiten in Nümbrecht und Umgebung ......................................................................... 19Heilklimatischer Kurort Nümbrecht ...................................................................................................... 19Anreise und Transfers ........................................................................................................................... 19Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 3
Häufig gestellte FragenAnreise …………………………………………………………………………………………………………………………………………….19Fahrdienst des Ambulanten Zentrums………………………………………………………………………………………………20Parkmöglichkeiten ................................................................................................................................. 20Verordnete Krankenbeförderung bei ambulanter Behandlung…………………………………………………………21Fahrkostenerstattung……………………………………………………………………………………………………………………….23Fahrten zu unseren externen Kooperationspartnern in Köln…………………………………………………………….23Gut zu wissen… ..................................................................................................................................... 26Was heißt ambulant? ............................................................................................................................ 26Warum eine ambulante Behandlung? .................................................................................................. 26Was ist ein MZEB? ................................................................................................................................. 27Zuzahlungsfreie Behandlung bei gesetzlich Versicherten ..................................................................... 27Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung während der Behandlungstage……………………………………………………27Heilmittel-und Hilfsmittel-Verordnungen für die wohnortnahe Weiterversorgung ............................ 28Verordnungen von Medikamenten ....................................................................................................... 28Unsere Schweigepflicht ......................................................................................................................... 29Behandlungsbericht………………………………………………………………………………………………………………………….30Gutachten .............................................................................................................................................. 30Krankenkassenwechsel.......................................................................................................................... 30Steuerliche Absetzbarkeit der Hotelkosten, Fahrtkosten und Verpflegungskosten ............................. 30Anhang: Anschreiben an Krankenkasse bezüglich „Verordnete Krankenbeförderung“……………………..31Anschreiben an Krankenkasse……………………………..…………………………..………………………………………….32-33Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 4
Häufig gestellte FragenAnmeldung und VorbereitungAnmeldung und InformationFür Anmeldungen und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Koordinatorin Frau Irmela Aurichund unsere Zentrumsbetreuerin Frau Andrea Engel als direkte Ansprechpartnerinnen gerne zurVerfügung.Ambulantes Zentrum für contergangeschädigte Menschenin der Dr. Becker Rhein-Sieg-KlinikHöhenstraße 3051588 NümbrechtIrmela AurichKoordinatorinTel.: 02293 / 81 79 556Fax: 02293 / 81 79 557Mobil: 0152 02 95 99 01Email: contergan.rhein-sieg-klinik@dbkg.deAndrea EngelZentrumsbetreuungTel.: 02241 / 23 57 467Fax: 02241 / 31 94 051Email: a.engel@behandlungszentrum-contergan-nrw.euWie können Sie sich anmelden?Sie können sich telefonisch, per Fax oder per Mail anmelden.Frau Aurich oder eine Kollegin wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, Ihre Anliegen aufnehmenund Ihnen für die Anmeldung die entsprechenden Aufnahme-Fragebögen zusenden.1. FragebögenDie Beantwortung der Fragebögen ist wichtig, damit wir uns ein Bild von Ihrer gesundheitlichenSituation machen und die Behandlung auf Sie abstimmen können. Auch können Sie dort Ihre ganzbesonderen Bedarfe, Wünsche und Fragen, die Sie bewegen, benennen.Die Fragebögen brauchen nur einmalig zu Behandlungsbeginn ausgefüllt werden, da dieFolgebesuche im Zentrum darauf aufbauen.Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 5
Häufig gestellte FragenSie können die Fragebögen entweder per Mail zum Ausdrucken oder in Papierform zugesandtbekommen, wie es Ihnen lieber ist. Falls Sie Hilfe für das Ausfüllen der Fragebögen benötigen, sagenSie uns gerne Bescheid. Wir werden eine Lösung finden.2. BehandlungsvorschlagSobald wir die Fragebögen von Ihnen zurückerhalten haben, wird auf Basis Ihrer Angaben einBehandlungsvorschlag für einen mehrtägigen Besuch im Ambulanten Zentrum für Sie erstellt. DiesenBehandlungsvorschlag wird unsere Koordinatorin mit Ihnen telefonisch besprechen und abstimmen.Erst nach Ihrer Zustimmung zum Behandlungsplan erfolgt die konkrete Terminierung IhresBehandlungsbesuchs.3. Terminierung und VorlaufzeitSobald Sie dem Behandlungsvorschlag zugestimmt haben, kann die konkrete Terminierung IhresBesuchs erfolgen. Rechnen Sie ab diesem Zeitpunkt bitte mit einer Vorlaufzeit von mindestens 4-6Wochen, da, abhängig von Ihren Anliegen und Beratungswünschen, auch oft kooperierendeFachärzte und die Fachberater des Beratungsangebots des InteressenverbandesContergangeschädigter Nordrhein-Westfalen e.V. beteiligt sind.Was wird benötigt für einen Besuch?• Gesetzlich krankenversicherte Patienten Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, benötigen Sie für Ihren Besuch bei uns: Ihre Versichertenkarte (elektronische Gesundheitskarte) Eine Überweisung durch Ihren Hausarzt oder einen Facharzt (ausgestellt im Quartal Ihres Besuchs im Ambulanten Zentrum) Hinweise zur Überweisung: Der Überweisungstext sollte lauten: „Überweisung ins MZEB für contergangeschädigte Menschen“ □ Mit/Weiterbehandlung Diagnosen: Q86.80 + (Ihre weiteren Diagnosen) Als Diagnosen sollten neben Ihren weiteren Diagnosen auch die Diagnose Q 86.80 vermerkt sein. Die Diagnose Q 86.80 steht für „Thalidomid-Embryopathie“ und bezeichnet Fehlbildungen im Embryonalstadium, die durch den Contergan-Wirkstoff Thalidomid verursacht wurden. Diese Diagnose trifft also auf jeden contergangeschädigten Menschen zu.Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 6
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Kirschblüte, Jahrmarkt, Eisenbahnfahrt: Was man an Ostern in der Region unternehmen kannHotel Die Mühlenhelle, Gummersbach-Dieringhausen, Nordrhein-Westfalen, DeutschlandDieses Haus hat Potential: 2 Wohnungen, 1 Ladenlokal, Garage, herrliches GrundstückHotel Die Mühlenhelle, Gummersbach-Dieringhausen, Nordrhein-Westfalen, DeutschlandHäufig gestellte Fragen Muster „Überweisung ins MZEB“ MZEB für contergangeschädigte Menschen Q 86.80 + (Ihre weiteren Diagnosen) Muster „Überweisung ins MZEB“ Bitte beachten Sie: Die Überweisung muss vor Behandlungsbeginn und in demselben Quartal (Kalendervierteljahr) ausgestellt sein, in dem der Behandlungsbesuch bei uns stattfindet. Aufgrund der individuellen Behandlungsplanung und der entsprechenden Vorlaufzeiten sollten Sie die Überweisung sicherheitshalber erst kurz vor Ihrem Behandlungsbesuch ausstellen lassen. Ist es aus organisatorischen Gründen nicht möglich, dass die Überweisung und der Behandlungsbesuch im gleichen Quartal stattfinden (zum Beispiel, weil der erste Werktag des Quartals der Aufnahmetag im Ambulanten Zentrum ist), so ist die Überweisung in Ausnahmefällen auch quartalsübergreifend gültig. Die Überweisung muss am Aufnahmetag im Ambulanten Zentrum vorgelegt werden. Für jeden Besuch im Ambulanten Zentrum wird eine Überweisung benötigt. Dies gilt auch für Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind. Eine rückwirkende Ausstellung der Überweisung durch Ihren Hausarzt oder Facharzt ist nicht möglich.Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 7
Häufig gestellte Fragen• Beihilfe- und privatversicherte Patienten Im Allgemeinen übernehmen Beihilfestellen und Privatversicherungen die Behandlungskosten im Ambulanten Zentrum, da sie sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen orientieren. Falls Sie beihilfeversichert sind, richtet sich der Anteil der Beihilfe an den Aufwendungen für die Behandlung nach Ihren individuellen Bemessungsgrundsätzen. Der Differenzbetrag kann von einer zusätzlichen Versicherung getragen werden, wenn Sie sich diesbezüglich abgesichert haben. Da die Organisationsform des MZEB noch neu und daher wenig bekannt ist, empfiehlt es sich in jedem Fall, die Kostenübernahme durch Ihre Beihilfestelle und/oder Ihre Privatversicherung im Vorfeld als Einzelfallanfrage bzw. Antrag bei den entsprechenden Stellen abzuklären. Auch Fragen zu den Erfordernissen und einem eventuellen Selbstbehalt sollten im Vorhinein geklärt werden. Nur so ist sichergestellt, dass die Kosten Ihres Behandlungsbesuchs auch voll übernommen werden können. Folgende Unterlagen werden in der Regel für die Einzelfallanfrage bzw. den Kostenübernahmeantrag von Ihrer Beihilfestelle / Privatversicherung benötigt: Eine Verordnung Ihres Haus- oder Facharztes mit dem Text: „Verordnung für die Behandlung im MZEB für contergangeschädigte Menschen“ Befundbericht des Arztes, aus dem die Diagnosen und die Notwendigkeit der Behandlung hervorgehen Informationen über das Behandlungsangebot des Ambulanten ZentrumsWas sollten Sie mitbringen zu Ihrem Besuch im AmbulantenZentrum? • Krankenversicherungskarte • Ärztliche Überweisung für Ihren Besuch im MZEB (bei gesetzlich versicherten Patienten) • Verordnungen zur Krankenbeförderung, falls Ihnen diese von Ihrem Arzt ausgestellt wurden. Diese benötigt der Taxifahrer, der die Beförderung durchführt. • Medizinische Vorbefunde, wie zum Beispiel: Arztbriefe und Befundberichte Vorhandene Röntgen-, CT- und Kernspinaufnahmen Ergebnisse von Vorsorge- und Voruntersuchungen (z.B. Blutwerte) Entlassungsbriefe von Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten • Eventuell benötigte Arzneimittel für die Dauer Ihres AufenthaltsAmb.Z.Fragen 2020/07 Seite 8
Häufig gestellte Fragen • Eventuell vorhandene Hilfsmittel (wie z. B. Brille, Hörgeräte, Anziehstab, Anziehhaken, Rollstuhl, Rollator, Unterarmgehstützen, Korsett, Prothese, Orthese, TENS-Gerät etc.) • Außerdem bringen Sie bitte Ihr evtl. benötigtes Blutzuckermessgerät und entsprechendes Zubehör für die Dauer des Aufenthaltes mit • Ein großes Handtuch zum Unterlegen bei TherapieanwendungenNur mitzubringen, falls sporttherapeutische Interventionen wie z.B. Medizinische Trainingstherapiegeplant sind: • Sportbekleidung oder Trainingsanzug; evtl. eine kurze Sporthose • Turnschuhe (möglichst mit heller Sohle)Nur mitzubringen, falls Behandlungen im Bewegungsbad geplant sind: • Bademantel • Badebekleidung • Badeschuhe • BadetuchWie bei allen Reisen sollten Sie außerdem an folgendes denken: • Personalausweis • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden) • Führerschein und Parkausweis (bei Anreise mit dem eigenen PKW, falls vorhanden) • Bargeld oder EC-Karte • Reisewecker • Toilettenartikel (Fön, Rasierer, etc.) • Bücher, Zeitschriften etc. • Messer und Löffel, z. B. für Obst____________________________________________________________________Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 9
Häufig gestellte FragenWer erwartet Sie?Das Team des Ambulanten Zentrums für contergangeschädigteMenschenUnser multiprofessionelles Teamheißt Sie herzlich willkommen!Das Contergan-Kompetenzteam um Professor Dr.Klaus M. Peters ist in der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik zu Hause. Die meisten Ärzte undTherapeuten unseres Teams sind schon seitJahren an der Behandlung und Rehabilitationcontergangeschädigter Menschen beteiligt undverfügen über ein hohes Maß anconterganspezifischem Wissen und Erfahrung.Bei Ihrem Behandlungsaufenthalt kommt das Contergan-Kompetenzteam zusammen und arbeitetgemeinsam an Ihrer Befundung, Behandlung, Beratung und an den Behandlungsempfehlungen fürdie wohnortnahe Weiterbehandlung.• Ärztliche Leitung des Ambulanten Zentrums Professor Dr. Klaus M. Peters Chefarzt der Orthopädie und Osteologie Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Rheumatologie, Physikalische Therapie, Chirotherapie, Osteologe DVO• Arzt im Ambulanten Zentrum Dr. Amine Abid Assistenzarzt der OrthopädieAmb.Z.Fragen 2020/07 Seite 10
Häufig gestellte Fragen• Unser Therapeuten-Team Es besteht aus erfahrenen Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Sporttherapeuten, Masseuren sowie Sozialarbeitern und Psychologen• Unsere Koordinatorin Irmela Aurich Ergotherapeutin Diplom–Betriebswirtin Mitarbeiterin beim Interessenverband Contergangeschädigter Nordrhein-Westfalen e.V.• Unsere Zentrumsbetreuung Andrea Engel Zentrumsbetreuung Mitarbeiterin beim Interessenverband Contergangeschädigter Nordrhein-Westfalen e.V.Unser KooperationspartnerInteressenverband ContergangeschädigterNordrhein-Westfalen e.V.Das Fachberaterteam• Nina Sörensen HilfsmittelberaterinAmb.Z.Fragen 2020/07 Seite 11
Häufig gestellte Fragen• Thomas Stein Berater für barrierearme Wohnumfeldgestaltung• Sabine Göbber Beraterin für soziale Themen und Anträge• Christoph Soppa Berater für soziale Themen und Anträge• Nicole Soppa Beraterin zum Thema PflegeAmb.Z.Fragen 2020/07 Seite 12
Häufig gestellte FragenWas erwartet Sie?Barrierearme AusstattungDie Klinik ist barrierearm gestaltet und auch auf die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern eingerichtet.Großräumige Aufzüge sind vorhanden.Speziell für contergangeschädigte Menschen steht eine rollstuhlgeeignete Toilette mit Dusch-WC zurVerfügung. Außerdem stehen Ihnen spezielle Schränke mit Chipsystem zur Verfügung, in denen SieIhre persönlichen Sachen während der Behandlungen sicher verwahren können. Die Schränke sindbarrierearm und leicht bedienbar und in drei verschiedenen Ausführungen auf die unterschiedlichenBedürfnisse contergangeschädigter Menschen eingerichtet.Diagnostische VerfahrenFolgende diagnostische Verfahren stehen in der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik und dem Zentrum fürcontergangeschädigte Menschen zur Verfügung: • Aphasiologische Diagnostik • Dopplersonographie, Duplex, TCD • DXA-Knochendichtemessung • Echokardiographie • EEG • (Langzeit-) EKG • EMG • Endoskopische Schluckuntersuchung • Ergometrie • Evozierte Potenziale • Labor • Langzeit-Blutdruckmessung • NLG • Neuro-physiologische und neuro-sonologische Diagnostik • Neuro-psychologische Diagnostik • Röntgen • Spirometrie • UltraschallRestaurantUnser mit dem RAL-Gütezeichen zertifiziertes Patienten-Restaurant hält ein attraktives, vielfältigesund ernährungsphysiologisch ausgewogenes Mittagsmenü für Sie bereit.Für 8,55 € erwarten Sie bei uns frische Salatbuffets, eine Tagessuppe, eine Auswahl von dreiunterschiedlichen Hauptgängen (Vollkost, leichte Vollkost oder vegetarisch) und ein Dessert.Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 13
Häufig gestellte FragenDas Service-Personal steht Ihnen gerne zur Bedienung am Buffet und zum Servieren am Tisch sowiezu notwendigen Hilfestellungen zur Verfügung.Das Mittagessen kann in der Zeit von 11:30 Uhr bis 13:00 Uhr eingenommen werden, eineVorbestellung ist nicht notwendig. Die Essensmarke erhalten Sie für 8,55 € in der Cafeteria imunteren Stockwerk (Öffnungszeiten 10:00 bis 13:30 Uhr und 14:00 bis 20:00 Uhr).CafeteriaNeben verschiedenen Kaffeespezialitäten und Getränken, frischem Kuchen, belegten Brötchen undSnacks erhalten Sie in unserer Cafeteria auch Zeitungen und verschiedene Kioskprodukte sowie dieEssensmarken für das Restaurant.Unsere Cafeteria hat täglich von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet – unterbrochen durch einehalbstündige Mittagspause von 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr.LunchpaketFalls in Ihrem Behandlungsplan auch der Besuch von Kooperationsärzten oder -partnern in Kölnvorgesehen ist, sollen Sie auch an diesem Tag gut versorgt sein. Dazu haben Sie die Möglichkeit, einLunchpaket mit folgendem Inhalt zu bestellen: • 2 belegte Brötchen (1x Käse und 1x Wurst (oder auch rein vegetarisch)) • 1 Trinkpäckchen • 1 ApfelBitte teilen Sie unserer Koordinatorin Ihren Wunsch bis spätestens 14:00 Uhr am Vortag mit.Das Lunchpaket kann dann ab 8:00 Uhr für 4,80 € in der Cafeteria abgeholt werden.TafelwasserTafelwasser mit und ohne Kohlensäure steht Ihnen über tiefenfiltrierte Wasserspender rund um dieUhr kostenfrei zur Verfügung.KlinikumgebungNicht nur innerhalb der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik finden unsere Patienten eine heilendeAtmosphäre, auch Nümbrecht sowie die herrliche Umgebung des Kurortes im Bergischen Land bieteneine Vielzahl attraktiver Erholungs- und Freizeitangebote.Die Klinik liegt im 15 ha großen und behindertengerecht angelegten Kurpark in unmittelbarer Nähezur Ortsmitte. Gut angelegte Wald- und Wanderwege laden zu ausgiebigen, erholsamenSpaziergängen ein. In der Nähe der Klinik sind ein Golfplatz und eine Minigolfanlage vorhanden.Darüber hinaus bietet der heilklimatische Kurort Nümbrecht vielfältige Freizeitmöglichkeiten, wie dasMuseum des Oberbergischen Kreises in Schloss Homburg (April-Oktober), die Tropfsteinhöhle inWiehl (März-Oktober), Postkutschenfahrten (Mai-September), das Haus der Kunst, eine 1.000jährigeevangelische Kirche und einen Aussichtsturm.Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 14
Häufig gestellte FragenUnterstützungGebärdensprachdolmetscherDa die Behandlung in unserem Ambulanten Zentrum für contergangeschädigte Menschen eineLeistung der gesetzlichen Krankenkassen ist, werden bei gehörlosen oder hörgeschädigten gesetzlichversicherten Patienten auch die Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher von denKrankenkassen übernommen.Die Abrechnung der Dolmetschleistungen erfolgt im Allgemeinen direkt durch denGebärdensprachdolmetscher mit der Krankenkasse.Gerne unterstützen wir Sie bei der Organisation. Da es sich um einen mehrtägigenBehandlungsaufenthalt handelt, empfehlen wir eine frühzeitige Kontaktaufnahme und einen Vorlaufvon 4-6 Wochen für die Bestellung des Gebärdensprachdolmetschers.BegleitpersonenWir wissen, wie wichtig für viele unserer Patienten die Begleitung durch eine vertraute Person odereinen Angehörigen ist. Die vertraute Gesellschaft kann sich positiv auf Wohlbefinden undBehandlungserfolg auswirken und seelische Belastungen erheblich vermindern.Bei Ihren Behandlungen im Ambulanten Zentrum ist uns deshalb die Begleitung durch Ihren Partneroder eine Begleitperson herzlich willkommen.AssistenzDa das Ambulante Zentrum für contergangeschädigte Menschen als MZEB nur ambulante Leistungenabgeben darf, hat das Zentrum, ähnlich wie ein Arzt in einer normalen Arztpraxis, leider nicht dieBerechtigung, Pflege- oder Assistenzpersonal bereitzustellenSollten Sie Assistenz benötigen, so ist es das Einfachste, wenn Sie Ihre vertraute Assistenzperson zuIhrem Behandlungsbesuch mitbringen.Sollte dies nicht möglich sein, so können Assistenz- oder Pflegeleistungen auch bei einigenortsansässigen Pflegediensten im Rahmen ihrer Kapazitäten „eingekauft“ werden. In der Regelkönnen diese Leistungen über die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse abgerechnet werden.Zuschuss zu Assistenz oder BegleitungSeit Januar 2019 stellt die Grünenthal-Stiftung anerkannten contergangeschädigten Menschen, dieein deutsches Contergan-Kompetenzzentrum besuchen und dabei auf Begleitung angewiesen sind,einen finanziellen Zuschuss in Höhe von bis zu 900 € pro Jahr zur Verfügung.Diesen Zuschuss für eine Assistenz oder Begleitung bei Ihrem Behandlungsbesuchs können Sie beider Grünenthal-Stiftung für bis zu 3 Tage à 24 Stunden (pro Jahr) beantragen. Erstattet wird einStundenlohn von € 12,50 brutto, inklusive möglicher Steuern und Sozialabgaben.Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 15
Häufig gestellte FragenDie Unterstützung wird von der Grünenthal-Stiftung ausschließlich direkt an die begleitende Personüberwiesen. Voraussetzung ist, dass die beantragte Begleitung nicht in einemVerwandtschaftsverhältnis 1. Grades zu Ihnen steht (ausgeschlossen sind also nur Eltern oder Kinder)und dass Sie nicht mit der betreffenden Person in häuslicher Gemeinschaft leben.Den Antrag erhalten Sie gerne von uns.PflegediensteIn Nümbrecht und Umgebung sind verschiedene Pflegedienste ansässig.Bei einem voraussichtlichen Bedarf an Pflege- oder Assistenzleistungen während Ihres Besuchs inNümbrecht, können hier in der Regel entsprechende Leistungen gebucht werden. Aufgrund vonmöglichen Kapazitätsauslastungen empfehlen wir eine frühzeitige Kontaktaufnahme.Beispielhaft und ohne Gewähr seien hier folgende Anbieter genannt:Pflegestation Diakonie Nümbrecht gGmbHAnsprechpartnerin: Anja KöhlerLina-Friedrichs-Str. 251588 NümbrechtTel. 02293 / 903701Fax 02293 / 903702Website: www.diakonie-nuembrecht.deEmail: a.koehler@diakonie-nuembrecht.deSterntaler Ambulanter PflegedienstAnsprechpartnerin: Frau LöttgenOtto-Kaufmann-Str. 1151588 NümbrechtTel. 02293 / 81 53 71Website: www.sterntaler-pflege.comMail: info@sterntaler-pflege.comHilfsmittelverleihFalls Sie für Ihren Aufenthalt im Hotel voraussichtlich Hilfsmittel benötigen, die Sie nicht von zuHause mitbringen möchten oder können, gibt es auch die Möglichkeit, bestimmte Hilfsmittel vor Ortgegen Gebühr auszuleihen bzw. im Vorhinein zu bestellen.Bei Bedarf an individuell angepassten Leih-Hilfsmitteln empfehlen wir, sich im Vorfeld mit unseremKoordinatorenteam in Verbindung setzen, damit Sie durch Fachberater des InteressenverbandesContergangeschädigter NRW e.V. bei der Organisation der passenden Hilfsmittel unterstützt werdenkönnen.Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 16
Häufig gestellte FragenStandard-Hilfsmittel, die keine weitere Anpassung benötigen, können Sie auch direkt bei denAnbietern bestellen. Hier steht Ihnen in der Regel eine Auswahl von Hilfsmitteln wie z.B. Rollstühlen,Elektro-Rollstühlen, Rollatoren, Pflegebetten, Toilettenstühlen und auch Mobilitätshilfen (z.B.Scooter von Drivemedical oder Invacare) zur Miete zur Verfügung. Diverse Hygieneartikel wie z.B.Toilettensitzerhöhungen, Duschstuhl, Duschhocker oder Matratzen-Topper können käuflicherworben werden.Beispielhaft und ohne Gewähr seien hier folgende Anbieter genannt:Rahm - Zentrum für GesundheitAnsprechpartner: Christian Ritter Tel. 0163 / 59 08 050Camp-Spich-Str. 3553842 TroisdorfWebsite: www.rahm.deEmail: christian.ritter@rahm.deReha-Service Dr. Heiden GmbHSanitätshaus der Bären- ApothekeAnsprechpartnerin: Imke Jaksic Tel. 02293 / 909-1227Otto-Kaufmann-Straße 11 Fax. 02293 / 909-122151588 NümbrechtWebsite: www.rehaservice-heiden.deEmail: info@rehaservice-heiden.deHunde als BegleiterTiere bringen Freude und Abwechslung in unseren Alltag und helfen uns dabei, auch schwierigeLebenssituationen zu meistern. Damit Sie während Ihrer Behandlungstage in unserem AmbulantenZentrum nicht auf Ihren Hund verzichten müssen, bietet Ihnen das direkt gegenüberliegendeKleintierzentrum Nümbrecht eine professionelle Betreuung Ihres Hundes an. Hier gibt es auch einenHundeplatz. Je nach aktueller Kapazität ist im Kleintierzentrum auch eine Unterbringung über Nachtund für mehrere Tage möglich.Eine Unterbringung Ihres Hundes im Kleintierzentrum Nümbrecht ist, abhängig von der Größe desHundes, ab 10 Euro pro Tag im Sommer bzw. 12 Euro pro Tag im Winter möglich.Bei Fragen zum gesamten Leistungsspektrum des Kleintierzentrums: 02293/6771 oder überinfo@tierarzt-nuembrecht.deBitte haben Sie Verständnis dafür, dass Hunde in den Behandlungsräumen aus Gründen der Hygienenicht zugelassen sind.Falls Sie auch während der Behandlungen auf die Begleitung durch einen zertifizierten Assistenzhundangewiesen sind, möchten wir Sie bitten, uns dies im Vorfeld mitzuteilen.So können wir die Situation auch mit den Praxen unserer Kooperationsärzte abklären.Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 17
Häufig gestellte FragenDas DrumherumHotels und PensionenEine Übersicht der Hotels und Pensionen schicken wir Ihnen gerne zu. Außerdem hält die Websiteder Gemeinde Nümbrecht eine Liste unter dem Thema „Übernachtung“ für Sie bereit:Link: https://www.nuembrecht.de/zu-gast-in-nuembrecht/uebernachtengastronomie/WohnmobilstellplatzEin kostenfreier Wohnmobilstellplatz befindet sich in der Gouvieuxstraße am Sportplatz undOrtsrand von Nümbrecht, Richtung Homburg-Bröl. Der Schotterplatz ist ganzjährig geöffnet undverfügt über Stromanschlüsse, Wasserversorgung sowie einen Wasserspender.Der Ortskern liegt fußläufig ca. 500 m, die Rhein-Sieg-Klinik ca. 1,5 km entfernt.Versorgung: Ca. 8 Std. Strom für 1€ Ca. 10 Min. Wasser (80-100l) für 1€ Kostenfreie Kaffeewassertaste: 1x drücken= ca. 1-1,5l Wasser Der Bodeneinlass befindet sich am Eingang zum Sportplatz.Wohnmobilstellplatz an der GWN-ArenaGouvieuxstraße51588 NümbrechtTelefon: 02293 / 302-302E-Mail-Adresse: touristinfo@nuembrecht.deWebsite: www.nuembrecht.deBitte beachten Sie, dass Wohnmobile auf unserem Klinik-Parkplatz nicht gestattet sind.Essen und Trinken in NümbrechtIn Nümbrecht und Umgebung gibt es eine Auswahl verschiedener Cafés und Restaurants.Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Gemeinde Nümbrecht:Link: https://www.nuembrecht.de/zu-gast-in-nuembrecht/uebernachtengastronomie/GeldautomatDer nächste Geldautomat (Sparkasse) befindet sich ca. 1 km entfernt in Nümbrecht.Patienten können aber auch an der Rezeption gebührenpflichtig mit ihrer EC-Karte Geld abheben.Die Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik ist für Besucher außerhalb der Therapiezeiten sieben Tage die Wochevon 07:00 Uhr bis 22:30 Uhr geöffnet.Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 18
Häufig gestellte FragenEinkaufsmöglichkeiten in Nümbrecht und UmgebungIm Ortskern von Nümbrecht stehen Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, wie Bäckereien,Drogeriemärkte und Supermärkte (Rewe und Aldi Süd) zur Verfügung.Weitere Einkaufsmöglichkeiten finden Sie in der nahe gelegenen Stadt Wiehl.Website: www.wiehl.deHeilklimatischer Kurort NümbrechtWeitere Informationen zu Angeboten und Veranstaltungen der Gemeinde Nümbrecht erhalten Sieauf der Website der Gemeinde Nümbrecht:Website: www.nuembrecht.de--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Anreise und TransfersAnreiseDas Ambulante Zentrum für contergangeschädigte Menschen ist beheimatet in der Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik in dem schönen heilklimatischen Kurort Nümbrecht im Bergischen Land.Gelegen etwa 50 km östlich der Stadt Köln ist die Anreise mit dem Auto oder auch eine Anreise mitöffentlichen Verkehrsmitteln möglich.Sollten Sie einen längeren Anfahrtsweg haben, so empfehlen wir die Anreise bereits am Vortag desBehandlungsbeginns.Anreise mit dem AutoAutobahn Köln - Olpe (A 4)Ausfahrt Gummersbach/Wiehl/NümbrechtAutobahn Köln - Frankfurt (A 3):Kreuz Bonn/Siegburg Richtung Hennef, Abfahrt Hennef Ost über die B 478 Richtung Waldbröl undnach Ruppichteroth über die L 320 Richtung Nümbrecht.Anreise mit der BahnAb Köln mit der City-Bahn nach Dieringhausen, Direktanbindung nach Nümbrecht mit dem Bus Linie302. Oder mit der Bahn nach Ründeroth, Direktanbindung nach Nümbrecht mit dem Bus Linie 312.Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 19
Häufig gestellte FragenEin Taxi vom Bahnhof Dieringhausen zur Klinik kostet im Allgemeinen ca. 28 - 30 €,vom Bahnhof Ründeroth zur Klinik kostet es ca. 35 €.Rollstuhlfahrer, die ein spezielles Rollstuhltaxi benötigen, sollten die Fahrt möglichst einen Tagvorher anmelden.Taxi LangBahnweg 12 Tel.: 02293 / 121451588 Nümbrecht Fax: 02293 / 4448Website: www.taxilang.de/leistungenEmail: info@taxilang.deFür Ihre Anreise kann in bestimmten Fällen unser Fahrdienst in Anspruch genommen werden.Fahrdienst des Ambulanten ZentrumsSpeziell für contergangeschädigte Patienten mit Mobilitätseinschränkungen haben wir seit Juni 2019einen Fahrdienst für das Ambulante Zentrum eingerichtet.Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, uns mit dem Auto oder z.B. per Beförderungsverordnung mitdem Taxi zu erreichen, so können wir die Abholung vom Hauptbahnhof Köln nach Nümbrecht undzurück für Sie durch unseren Fahrdienst organisieren. Auch Fahrten zu unseren Kooperationsärztenkönnen durch unseren Fahrdienst übernommen werden, der auch für den Rollstuhltransportausgelegt ist. Unser Fahrdienst ist für Sie kostenlos. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dasser den Patienten vorbehalten ist, die ihn wirklich benötigen. In diesem Fall sprechen Sie uns bittefrühzeitig an.ParkmöglichkeitenDie Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik verfügt über 150 Parkplätze.Auch Parkplätze, die speziell für Menschen mit Schwerbehinderten-Parkausweis reserviert sind, sindvorhanden.Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 20
Häufig gestellte FragenVerordnete Krankenbeförderung bei ambulanter BehandlungGenerell gilt: Vertragsärzte (Haus- und Fachärzte) dürfen gesetzlich versicherten Patienten, dieambulant behandelt werden, eine Krankenbeförderung verordnen, wenn die Fahrt medizinischnotwendig ist.Für die Verordnung einer Krankenbeförderung zu ambulanten Behandlungen gilt folgendes:Patienten, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, brauchen die Beförderungsverordnungseit Januar 2019 nicht mehr vorab von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen, wenn eineder folgenden Voraussetzungen auf sie zutrifft: • Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit einem der folgenden Merkzeichen: „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung, „H“ für Hilflosigkeit oder „Bl“ für Blindheit. • Sie haben den Pflegegrad 4 oder 5 oder bei Ihnen wurde Pflegegrad 3 und eine zusätzliche dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung festgestellt.In diesen Fällen entfällt die Genehmigungspflicht durch die Krankenkasse. Die Genehmigung gilt alserteilt (Genehmigungsfiktion). Die Neuerung geht auf das Pflegepersonalstärkungsgesetz zurück.Damit es auch keine Probleme bei der späteren Abrechnung des Transports gibt, weder für Sie, nochfür das Taxiunternehmen, empfehlen wir Ihnen, das von uns im Anhang vorbereitete Anschreiben andie Krankenkasse an Ihr Taxiunternehmen zur Abrechnungseinreichung weiterzugeben.Darin wird unter anderem auf die Frage der „nächstgelegenen Behandlungsstätte“ eingegangen.Außerdem kann es sinnvoll sein, eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises mit denentsprechenden Merkzeichen zur Verfügung zu stellenDas Anschreiben an die Krankenkasse finden Sie im Anhang.Sollte keine der obigen Voraussetzungen auf Sie zutreffen oder falls Sie sich unsicher sind, sollten Sieeine Beförderungsverordnung in jedem Falle vorab bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigungeinreichen.Die Verordnung erfolgt stets auf Formular 4 und soll vor der Krankenbeförderung erfolgen.Um Schwierigkeiten bei der Verordnungsausstellung zu verhindern, kann sich Ihr Arzt am Muster„Verordnung einer Krankenbeförderung zum Ambulanten Zentrum für contergangeschädigteMenschen“ orientieren. MUSTER „Verordnung einer Krankenbeförderung zum Ambulanten Zentrum für contergangeschädigte Menschen“Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 21
Häufig gestellte FragenMUSTER „Verordnung einer Krankenbeförderung zum Ambulanten Zentrum fürcontergangeschädigte Menschen“Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 22
Häufig gestellte FragenVerordnete TransportmittelÄrztlich verordnete Fahrten können zum Beispiel erfolgen mit einem • Taxi oder Mietwagen (gemäß Personenbeförderungsgesetz) oder • Kranken- oder RettungswagenWelches Fahrzeug eingesetzt wird, hängt von der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall ab undwird vom Arzt festgelegt.Verordnete Taxifahrten zur ambulanten Behandlung werden im Allgemeinen anhand der ärztlichenVerordnung („Taxischein“) mit dem Taxifahrer abgerechnet. Abrechnungsberechtigt sind nurTaxiunternehmen, die Partnerunternehmen Ihrer Krankenkasse oder Vertragspartner des vdek -Verband der Ersatzkassen (Rahmenvereinbarung für Krankenfahrten gemäß § 133 SGB V) sind. UnterUmständen ist die gesetzliche Zuzahlung direkt an den Taxifahrer zu entrichten.Gesetzliche Zuzahlung zu den FahrtkostenFalls Sie nicht über eine Zuzahlungsbefreiung verfügen, beträgt die Zuzahlung bei jeder Fahrt 10 %der Fahrtkosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt.Fahrtkostenerstattungenbei Nutzung des eigenen PKW’s oder öffentlicher VerkehrsmittelDie Krankenkassen können auf Antrag des Patienten auch die Kosten für Krankenfahrtenübernehmen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem privaten Auto des Patientenstattfinden.Hierfür wird vom Arzt keine Verordnung benötigt.Bei Nutzung des eigenen Pkws werden normalerweise 0,20 € pro Kilometer erstattet. Bei Nutzungöffentlicher Verkehrsmittel werden die Fahrtkosten laut der eingereichten Originalbelege erstattet(Originalbelege deshalb bitte aufheben).Fahrten zu unseren externen Kooperationspartnern in KölnAbhängig von Ihren gesundheitlichen Anliegen können auch kooperierende Ärzte und Fachberaterdes Interessenverbandes in Ihre Behandlung und Beratung einbezogen sein. Die notwendigenTermine werden von uns organisiert und sind in Ihren Behandlungsplan integriert. Diese Terminefinden im Allgemeinen in Köln statt.Können Sie diese Termine nicht mit dem eigenen PKW wahrnehmen, so kann im Einzelfall von unsein Fahrdienst organisiert werden – sprechen Sie uns einfach an.Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 23
Häufig gestellte FragenFalls bei Ihnen dauerhafte Mobilitätseinschränkungen vorliegen (siehe „VerordneteKrankenbeförderung bei ambulanter Behandlung“), können Ihnen auch diese Fahrten zu denKooperationsärzten in Köln im Vorfeld von Ihrem überweisenden Arzt verordnet werden.Neu seit 1. Januar 2019 ist, dass Patienten mit Mobilitätseinschränkungen, die die entsprechendenVoraussetzungen erfüllen (siehe vorangegangenes Kapitel), für Krankenfahrten mit Taxi oderMietwagen keine Genehmigung mehr bei ihrer Krankenkasse einholen müssen.Damit es auch bei diesen Fahrten keine Probleme bei der späteren Abrechnung des Transports gibt,weder für Sie, noch für das Taxiunternehmen, empfehlen wir Ihnen, das von uns im Anhangvorbereitete Anschreiben an die Krankenkasse an Ihr Taxiunternehmen zur Abrechnungseinreichungweiterzugeben.Darin wird unter anderem auf die Frage der „nächstgelegenen Behandlungsstätte“ eingegangen.Außerdem kann es sinnvoll sein, eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises mit denentsprechenden Merkzeichen zur Verfügung zu stellen.Das Anschreiben an die Krankenkasse finden Sie im Anhang.Um Schwierigkeiten bei der Verordnungsausstellung zu verhindern, kann sich Ihr Arzt am Muster„Verordnung für die Fahrten vom ambulanten Zentrum zu externen Kooperationsärzten“ orientieren. MUSTER „Verordnung für die Fahrten vom ambulanten Zentrum zu externen Kooperationsärzten“Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 24
Häufig gestellte FragenMUSTER „Verordnung für die Fahrten vom ambulanten Zentrum zu externen Kooperationsärzten“Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 25
Häufig gestellte FragenGut zu wissen…Was heißt ambulant?Ambulant heißt, dass die Behandlung ohne Übernachtung in der Klinik erfolgt.Das bedeutet, dass der Patient an seinen Behandlungstagen morgens ins Ambulante Zentrum kommtund das Zentrum abends wieder verlässt.Wir empfehlen unseren Patienten daher eine Unterbringung in einem der hiesigen Hotels oderPensionen. Diese sind zum Teil barrierearm eingerichtet.Bei langen Anreisewegen empfiehlt sich eine Anreise am Vortag des Behandlungsbeginns.Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung werden nicht von der Krankenkasse getragen.Diese Aufwendungen können aber in der Regel als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlichbegünstigend in der Steuererklärung geltend gemacht werden (siehe “Steuerliche Absetzbarkeit derHotelkosten, Fahrtkosten und Verpflegungskosten“).Informationen zu Unterkünften finden Sie in unter „Hotels und Pensionen“. Bitte melden Sie sich beiuns, falls Sie weitere Hilfe benötigen.Warum eine ambulante Behandlung?Viele contergangeschädigte Menschen haben in ihrer Kindheit zahlreiche, oft längereKrankenhausaufenthalte leidvoll über sich ergehen lassen müssen und nicht wenige sind aufgrunddieser Erfahrungen traumatisiert.Wir wissen, dass besonders solche Situationen schwierig sind, die das Gefühl von Unfreiheit oder gar„ausgeliefert sein“ auslösen können. Stationäre Klinikaufenthalte sind daher für vielecontergangeschädigte Menschen problematisch und angstbesetzt.Aus diesem Grunde haben wir uns für eine ambulante Behandlungsform entschieden, die demPatienten die Möglichkeit gibt, zu kommen und zu gehen und sich frei und nach seinen Wünschen zubewegen. Der Patient kann das Behandlungszentrum jederzeit verlassen und auf dieRückzugsmöglichkeiten in Hotel oder Pension zurückgreifen. Er bleibt also „frei“ und in seiner vollenSelbstbestimmung.Das ist uns besonders wichtig.Hinzu kommt, dass eine Zulassung und Kostenübernahme durch die Krankenkassen im Rahmen einesMZEB auf ein ambulantes Leistungsspektrum beschränkt ist. Stationäre Leistungen werdenausgeschlossen.Daher ist eine Übernachtung in der Klinik leider auch dann nicht möglich, wenn der Patient dieKosten für die Übernachtung in der Klinik selbst zahlen würde.Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 26
Häufig gestellte FragenWas ist ein MZEB?MZEB ist die Abkürzung für „Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit Mehrfachbehinderung“.Diese Form spezialisierter ambulanter Zentren wurde mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (§ 119 cSGB V) eingeführt, um eine gezielte gesundheitliche Versorgung besonderer Patientengruppensicherzustellen, die in den bestehenden ambulanten Strukturen nicht ausreichend versorgt werdenkönnen.MZEBs sollen nicht die komplette medizinische Versorgung übernehmen, sondern in einer engenVernetzung mit externen Partnern, wie Fachärzten und nichtärztlichen Versorgern das notwendigeExpertenwissen, die Erfahrung und die erforderliche Infrastruktur in einer ambulantenBehandlungsform bereitstellen. Durch eine multiprofessionelle und möglichst ganzheitlicheHerangehensweise soll sichergestellt werden, dass die Bedürfnisse der Patientengruppe umfassendund auch unter dem Blickwinkel von Teilhabe und Selbstbestimmung berücksichtigt werden.Eine gute Kooperation und ein intensiver Austausch mit Hausärzten ist integraler Bestandteil derVernetzung eines MZEB, um die wohnortnahe ambulante Versorgung sicherzustellen, Therapien zukoordinieren und auch Doppeluntersuchungen zu vermeiden.MZEBs stehen unter ständiger ärztlicher Leitung und unterliegen als ambulante Leistungserbringereinem speziellen Zulassungsverfahren durch die Krankenkassen.Zuzahlungsfreie Behandlung bei gesetzlich VersichertenAlle Behandlungen in unserem ambulanten Zentrum sind für contergangeschädigte gesetzlichversicherte Patienten zuzahlungsfrei. Für einen Behandlungsbesuch bei uns brauchen Sie also keineZuzahlungen an die gesetzlichen Krankenkassen zu entrichten.Hinweis: Falls Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, sind für eine verordnete Krankenbeförderungin der Regel Zuzahlungen zu den Fahrtkosten zu entrichten (siehe „Zuzahlung zu den Fahrtkosten“).Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung)für die Behandlungstage im Ambulanten ZentrumFalls Sie berufstätig sind, können Sie Ihrer Arbeitstätigkeit im Allgemeinen während derBehandlungstage nicht nachgehen. Da die Behandlung in unserem Ambulanten Zentrum eine vonden Krankenkassen anerkannte medizinische Behandlungsleistung ist, können wir Ihnen bei IhremBesuch eine Bescheinigung über Ihren medizinisch notwendigen Aufenthalt im Ambulanten Zentrumausstellen. Diese kann auch zur Vorlage beim Arbeitgeber dienen.Sollten Sie eine regelrechte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) für die Dauer derBehandlung im Ambulanten Zentrum benötigen, kann Ihnen auch diese ausgestellt werden.Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 27
Häufig gestellte FragenHeilmittel-und Hilfsmittel-Verordnungen für die wohnortnaheWeiterversorgungAls spezialisiertes Zentrum für contergangeschädigte Menschen ist es auch unsere Aufgabe, dieambulante, wohnortnahe Weiterversorgung unserer Patienten mit Hilfsmitteln und Heilmittelnanzubahnen und sicherzustellen.Heilmittel-Verordnungen für Physiotherapie, Ergotherapie oder LogopädieDa die langfristige Verordnung von Heilmitteln durch niedergelassene Ärzte häufig problematisch ist,ist das Ambulante Zentrum als MZEB berechtigt, Ihnen bei Ihrem Besuch notwendige Heilmittel fürdie wohnortnahe Weiterbehandlung zu verordnen.Unter Beachtung der gesetzlichen Richtlinien dürfen wir auch sogenannte „Langfristverordnungen“ausstellen, die eine durchgängige und unterbrechungsfreie Heilmittelbehandlung (z.B.Physiotherapie) ermöglichen sollen. Diese Langfristverordnungen dürfen einen Behandlungszeitraumvon bis zu 3 Monaten umfassen und können Ihnen bei gegebener medizinischer Notwendigkeitimmer wieder erneut für jeweils 3 Monate verordnet werden. Vor der Weiterverordnung ist zurÜberprüfung des Therapieerfolgs jeweils ein Arztbesuch gesetzlich vorgeschrieben, der durchentsprechende Folgebesuche im Ambulanten Zentrums erfolgen kann.Aufgrund dieser Regelung dürfen wir außerhalb eines Behandlungsbesuchs bei uns (z. B. auftelefonische Bestellung) leider keine Verordnungen ausstellen.Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Suche nach geeigneten Behandlern und Praxenfür die empfohlene Weiterbehandlung.Hilfsmittel-VerordnungenHilfsmittel können eine wichtige Unterstützung sein, um die größtmögliche Selbstständigkeit zuerreichen und aufrechtzuerhalten. Deshalb sind wir sehr froh, dass unser Ambulantes Zentrum fürcontergangeschädigte Menschen als MZEB ermächtigt ist, auch Hilfsmittel-Verordnungenauszustellen. Notwendige Hilfsmittel können Ihnen also bei Ihrem Besuch in unserem ambulantenZentrum verordnet werden.Darüber hinaus können Sie eine eingehende und unabhängige Hilfsmittel-Beratung durchFachberater des Interessenverbandes Contergangeschädigter Nordrhein-Westfalen e.V. bei uns inAnspruch nehmen.Natürlich unterstützen wir Sie auch gerne bei der weiteren Anbahnung der entsprechendenHilfsmittelversorgung, z.B. durch die Suche von geeigneten Sanitätshäusern vor Ort und durchHilfestellung bei der Beantragung der Hilfsmittel bei den Krankenkassen.Verordnungen von MedikamentenDa viele contergangeschädigte Menschen aufgrund von Folgeschäden mittlerweile unter Schmerzen,teilweise sogar chronischen Schmerzen leiden, sind wir sehr froh, dass wir als MZEB auch dieBerechtigung haben, notwendige Medikamente zu verordnen. Diese können zum Beispiel alsgeeignete Medikation bei Schmerzpatienten ein wichtiger Baustein in einem umfassendenmedizinischen Behandlungskonzept sein.Unter strenger Beachtung der Verordnungsrichtlinien können deshalb auch verschreibungsfähigeAmb.Z.Fragen 2020/07 Seite 28
Häufig gestellte FragenSchmerzmedikamente, wie z.B. Morphin, Fentanyl oder Methylphenidat von uns durch einsogenanntes Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) zur Abgabe an Patienten verordnet werden.Bitte haben Sie Verständnis, dass Verordnungen nur in Verbindung mit einem Behandlungsbesuch imAmbulanten Zentrum ausgestellt werden dürfen. Eine telefonische Bestellung von Verordnungen istleider nicht möglich.Unsere SchweigepflichtDas ambulante Zentrum ist ein von den Krankenkassen anerkannter Leistungserbringer fürmedizinische Versorgungsleistungen speziell für contergangeschädigte Menschen.Genau wie jeder niedergelassene Arzt, Facharzt, Therapeut und jede Klinik unterliegen wir derstrengen ärztlichen Schweigepflicht.Diese nehmen wir sehr ernst.Wir sind verpflichtet, jedem Außenstehenden gegenüber Stillschweigen zu bewahren über alleunsere Patienten betreffenden Daten und Informationen.Automatisch entbunden von der Schweigepflicht und sogar zur Information verpflichtet, sind wir nurgegenüber Ihrem überweisenden ArztDamit wir die Organisation aller mit Ihnen vereinbarten Termine auch bei Kooperationsärztenübernehmen dürfen und damit wir mit diesen kooperieren, beraten und die Untersuchungs-ergebnisse aufeinander abstimmen und in Ihre Weiterbehandlungsempfehlungen einfließen lassendürfen, benötigen wir also Ihr Einverständnis.Sollten in Ihrem Behandlungsplan auch Kooperationsärzte von uns integriert sein, bitten wir Siedeshalb im Vorfeld um eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber diesen Ärzten.Desgleichen dürfen wir Termine mit Fachberatern des Interessenverbandes ContergangeschädigterNordrhein-Westfalen e.V. nur dann in Ihrem Namen für Sie organisieren, wenn Sie uns IhrEinverständnis dazu geben. Auch hilfreiche Informationen (z.B. zu den gewünschtenBeratungsthemen) dürfen wir den Fachberatern nur dann weitergeben, wenn Sie uns durch eineSchweigepflichtsentbindung die Erlaubnis dazu geben.Selbstverständlich unterliegen auch die Kooperationsärzte, sowie alle Mitarbeiter desInteressenverbandes Contergangeschädigter Nordrhein-Westfalen e.V. ihrerseits strengenDatenschutzvorschriften.Es ist also gewährleistet, dass auch bei entsprechenden Schweigepflichtsentbindungen gegenüberunseren Kooperationsärzten und -partnern keinerlei Informationen und Daten an unbefugteAußenstehende weitergegeben werden.Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 29
Häufig gestellte FragenBehandlungsberichtZum Ende Ihres Behandlungsbesuchs erfolgt ein ärztliches Abschlussgespräch, in dem dieUntersuchungsergebnisse erläutert und die weitere Behandlung mit Ihnen besprochen wird.Natürlich erhalten Sie diese Informationen auch schriftlich in Form eines detaillierten Arzt- undTherapeutenberichts, der die diagnostischen Ergebnisse, die durchgeführten Behandlungen und auchdie Behandlungsempfehlungen beinhaltet.Aufgrund unserer Informationspflicht gegenüber Ihrem überweisenden Arzt, wird dieser Arzt- undTherapeutenbericht ebenfalls Ihrem überweisenden Arzt zugesandt.Außer Ihnen und Ihrem überweisenden Arzt erhält von uns niemand Ihren Arztbericht.Ihnen steht es natürlich frei, den Bericht an andere Stellen weiterzuleiten.GutachtenAls MZEB sind wir an den Leistungskatalog medizinischer Behandlungen der gesetzlichenKrankenkassen gebunden. Dieser sieht ein umfassendes Spektrum von Diagnostik, Beratung undBehandlung, sowie einen abschließenden Arztbrief und Behandlungsempfehlungen für dieWeiterbehandlung vor.Die Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen (z.B. für die Verwendung vor Gericht) ist nichtBestandteil der vereinbarten Leistungen.Bitte haben Sie daher Verständnis, dass im Rahmen der Behandlung in unserem AmbulantenZentrum keine gutachterlichen Stellungnahmen abgegeben werden können. Diese können aber inder Spezialsprechstunde für Contergangeschädigte und Dysmeliepatienten von Professor Peterserfolgen.KrankenkassenwechselFalls Sie vorhaben, Ihre Krankenkasse oder Ihre Krankenversicherung zu wechseln und ein Besuch beiuns geplant ist, möchten wir Sie bitten, uns darüber frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Schwierigkeitenbei der Abrechnung Ihrer Behandlung können so vermieden werden.Steuerliche Absetzbarkeit der Hotelkosten, Fahrtkosten undVerpflegungskostenKosten, die im Zusammenhang mit einer notwendigen medizinischen Behandlung stehen , könnenunter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden, ähnlich wie dies bei einer Kur,einer Rehabilitationsleistung oder auch anderen Krankheitskosten der Fall ist.Die mehrtägige ambulante Behandlung in unserem Zentrum bringt für die meisten Patienten dieNotwendigkeit eines Hotelaufenthalts mit sich. Es ist daher aussichtsreich, die Hotel- undVerpflegungskosten und auch die Fahrtkosten, die Ihnen durch den Behandlungsbesuch entstehen,steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ geltend zu machen.Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 30
Häufig gestellte FragenUm den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung zu erbringen, ist im Allgemeineneine Kopie der Überweisung (bzw. Verordnung) durch den Arzt vorzulegen, gegebenenfalls auch eineBescheinigung Ihrer Krankenkasse über die gewährten Behandlungsleistungen.Eine Bestätigung über Ihren Aufenthalt im Ambulanten Zentrum erhalten Sie von uns.Falls Sie aus Gründen der Barrierefreiheit auf ein Hotel der gehobeneren Preisklasse angewiesensind, sollte dies in Ihrer Steuererklärung entsprechend erläutert werden.Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder sprechen Sie Ihrzuständiges Finanzamt an.Anhang:Anschreiben an die Krankenkasse bezüglich „VerordneterKrankenbeförderung bei ambulanter Behandlung“ (Siehe Seite 21)Amb.Z.Fragen 2020/07 Seite 31
Häufig gestellte FragenAmb.Z.Fragen 2020/07 Seite 32
Häufig gestellte FragenAmb.Z.Fragen 2020/07 Seite 33